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Eigenverbrauch

Eigenverbrauch ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht. Eigenverbrauch liegt danach dann vor, wenn ein Unternehmer zu privaten Zwecken Gegenstände aus dem Unternehmen entnimmt oder betriebliche Leistungen beansprucht (z. B. wenn er den Firmenwagen privat nutzt oder sich von seinem Handwerksbetrieb sein Haus renovieren lässt).

In diesen Fällen wird der Unternehmer steuerrechtlich als Endverbraucher betrachtet und ist umsatzsteuerpflichtig.

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