Einlagen
Der Begriff Einlagen wird in drei Bedeutungen verwendet:
Im Bankenwesen bezeichnet der Begriff Einlagen alle von den Kunden bei einer Bank eingebrachten und auf Konten geführten Gelder. Dabei werden nach ihrer Fälligkeit bzw. Verfügbarkeit drei Arten von Einlagen unterschieden: Sichteinlagen, die täglich verfügbar sind (z.B. Guthaben auf einem Girokonto), Termineinlagen mit befristeter Laufzeit, die der kurzfristigen Geldanlage dienen, sowie Spareinlagen mit dreimonatiger oder individuell vereinbarter Kündigungsfrist (z. B. Guthaben eines Sparbuches oder Sparbriefes). Die Annahme und Verwaltung der Kundengelder durch die Bank wird als Einlagegeschäft bezeichnet.
Im Handelsrecht wird unter Einlagen das Geld- oder Sachvermögen verstanden, das die Gesellschafter in ein Unternehmen mit dem Ziel einbringen, sich am Unternehmen zu beteiligen. Die Einlage in eine Aktiengesellschaft erfolgt über den Erwerb von Aktien, die in eine GmbH über den Kauf von GmbH-Anteilen. Bei Personengesellschaften richtet sich die Form und Höhe der Einlage nach dem Gesellschaftsvertrag.
Im Steuerrecht sind Einlagen Wirtschaftsgüter (Sacheinlagen) oder Geldmittel (Bareinlagen), die ein Steuerpflichtiger einem Unternehmen im Verlauf eines Geschäftsjahres zugeführt hat. Sie werden in der Regel nach dem Teilwert, höchstens aber nach den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet.
Einlagen - Definition & Erklärung - Zusammenfassung
Im Zusammenhang mit dem Lexikoneintrag Einlagen sind folgende Aspekte in Erinnerung zu behalten:
- Im Bankwesen werden Einlagen in Sicht-, Termin- oder Spareinlagen unterschieden.
- Im Handelsrecht werden Einlagen als Hinterlegung von Geld- oder Sachvermögen verstanden.
- Im Steuerrecht werden Einlagen als Sach- oder Bareinlagen geführt.