Kleingewerbetreibende
Kleingewerbetreibende sind Gewerbetreibende, deren Geschäftsbetrieb keine kaufmännische Organisation erfordert (z. B. Gastwirte, Kioskbesitzer).
Kleingewerbetreibende sind keine Kaufleute, können sich aber als Kann-Kaufmann ins Handelsregister eintragen lassen oder die Rechtsform einer Handelsgesellschaft wählen und so den Status eines Kaufmanns erlangen.